STRATEGIE UND VERBINDLICHKEIT
Die Gemeinde unterstreicht ihre Haltung zu kinder- und jugendfreundlichen Freiräumen mit klar und verbindlich definierten Kriterien für Freiraumqualität und Planungsprozesse. Nutzungsqualität in Freiräumen lässt sich nicht unmittelbar quantifizieren. Umso wichtiger ist ein Qualitätsbewusstsein auf strategischer Ebene. Die Planungsbehörde nutzt ihre Planungsinstrumente als Übersetzer von Freiraumqualität von der strategischen Ebene zur Projektebene. So kann Qualität auf Projektebene gefördert und gefordert, beurteilt und kooperativ realisiert werden.
1. Kinder- und jugendgerechte Freiräume sind verbindlich geregelt
Kinder- und Jugendgerechtigkeit ist ein Grundsatz: Die Gemeinde definiert ihre Legislaturziele aus einer lebensweltorientierten, ressortübergreifenden Perspektive. Das fördert die Kinder- und Jugendgerechtigkeit von Freiräumen auf der Planungs- und Projektebene.
Qualität wird definiert: Die Planungsbehörde erarbeitet Freiraum- und Planungskriterien (wie die in dieser Anleitung beschriebenen) als Grundlage für die Entwicklung qualitativ hochwertiger Freiräume für alle Nutzungsgruppen, das heisst auch für junge Menschen. Dazu prüft die Planungsbehörde, ob es kantonale Empfehlungen, Beratungsangebote oder finanzielle Fördersysteme für die Planung von kinder- und jugendgerechten Freiräumen gibt.
Qualität wird verbindlich verankert: Die Freiraum- und Planungskriterien werden in einer behördenverbindlichen Grundlage verankert, beispielsweise einer Richtlinie oder einem Leitbild. Mit der Verankerung der Richtlinie in der Nutzungsplanung werden die Kriterien grundeigentümerverbindlich.
2. Kinder- und jugendgerechte Freiräume werden in Planungsinstrumenten gesichert
Instrumentelle Sicherung einer guten Freiraumversorgung: Die Planungsbehörde verankert die ausreichende Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Freiräumen für alle Nutzungsgruppen behördenverbindlich in strategischen Planungsinstrumenten, beispielsweise kommunaler Richtplan, Freiraumkonzept oder Leitbild Freiraum. Auch quartierbezogene Planungsgrundlagen wie ein Quartierleitbild sind möglich.
Sicherung der Umsetzung: In einem Freiraumkonzept formuliert die Planungsbehörde umsetzungsorientiert einen Massnahmenplan mit Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Ressourcen zur Realisierung kinder- und jugendgerechter Freiräume.
3. Planerische Steuerungsmöglichkeiten für besondere Qualität werden aktiv genutzt
Qualität wird rechtlich verankert: Die Planungsbehörde legt in ihrer Nutzungsplanung Planungsinstrumente (z.B. Sondernutzungsplanung), zentrale inhaltliche Anforderun- gen der Instrumente (z.B. Mindestinhalte Umgebungsplan) und Verfahren (z.B. Varianzverfahren) zur Erreichung der Qualitätsansprüche für kinder- und jugendgerechte Freiräume fest.
Sondernutzungspläne werden als Qualitätsanker genutzt: Die Planungsbehörde nutzt das Instrument Sondernutzungsplan für eine hohe Freiraumqualität für Kinder und Jugendliche und für eine hohe Prozessqualität. Sie setzt Anreize für Qualität und kooperiert mit Bauherrschaften. Beispielsweise ermöglicht sie einer Bauherrschaft die Abweichung von der Regelbauweise durch eine höhere Ausnützung oder mehr Geschosse. Im Gegenzug erfüllt die Bauherrschaft erweiterte Qualitätsanforderungen, beispielsweise eine besonders gute Freiraumgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität für Kinder und Jugendliche.
Schlüsselinstrument Umgebungspläne: Insbesondere bei grösseren Bauvorhaben, bei denen höhere Qualitäten eingefordert werden können, fordern die Bewilligungsstellen einen aussagekräftigen Umgebungsplan als Beurteilungsgrundlage ein. Der Umgebungsplan beinhaltet einen konkretisierenden Freiraumbeschrieb mit Ausstattungen, ein Nutzungsprogramm für verschiedene Nutzungsgruppen (z.B. Sandkasten, Pétanquefeld mit Kies, Fläche für flexible Nutzungen) und einen Pflegeplan (bei Baubeginn).
Schlüsselinstrument Varianzverfahren: Bei der Durchführung von Varianzverfahren sichert die Planungsbehörde, dass im Programm zum Varianzverfahren bereits die Anforderungen für den Freiraum und zur Beteiligung definiert werden. Sie betont die Wichtigkeit kinder- und jugendgerechter Freiräume und bietet ihre Beratung an. Sie stellt sicher, dass Bearbeitungsteams und Beurteilungsgremien interdisziplinär besetzt sind (jeweils mindestens eine Fachperson Landschaftsarchitektur, Fachperson Sozialplanung).
4. Fachkompetente Projektbegleitung und -bewilligung
Baugesuche werden auf Qualitätskriterien der Kinder- und Jugendgerechtigkeit geprüft. Im Bewilligungsprozess werden die verschiedenen Interessen unter Einbezug der erforderlichen Fachkompetenzen innerhalb der Verwaltung abgewogen. Die Abwägungsergebnisse werden widerspruchsfrei gegenüber Bauherrschaften kommuniziert.
Die Planungsbehörde stellt im Baubewilligungsprozess eine fachkompetente Begleitung sicher, falls die Qualität erst im konkreten Bauprojekt nachgewiesen werden kann. Dies tut sie beispielsweise durch Festlegung des Verfahrens bis zur Erteilung einer Baubewilligung (z.B. Begleitung durch ein Fachgremium, Einbezug der künftigen Bewohnerschaft).
Die Bewilligungsbehörde formuliert bei Bedarf Nebenbestimmungen zur Baubewilligung für die Absicherung einer guten und parzellenübergreifenden Freiraumqualität im Bewilligungsprozess (z.B. Durchlässigkeit eines Quartiers durch öffentliche Zugänglichkeit privater Wege).