ERMÄCHTIGUNG UND TEILHABE
1. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist die Regel
Beteiligung ist verbindlich geregelt:
Die Kinder- und Jugendarbeit definiert verbindliche Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungsaufgaben und Projekten, die sie als Nutzungsgruppe direkt betreffen. Die Qualitätsstandards beinhalten Informationswege, Zuständigkeiten, Organisationsformen und zeitliche Abläufe in der Beteiligung.
Beteiligung ist verwaltungsstellenübergreifend vereinbart:
Die Kinder- und Jugendarbeit fördert innerhalb der Verwaltung den Einbezug von Kindern und Jugendlichen. Planungs- und Jugendämter treffen eine Vereinbarung zu Beteiligungsprozessen. Diese regelt die Umsetzung der Qualitätsstandards, beispielsweise dass Jugendämter rechtzeitig über Planungs- und Bauvorhaben informiert werden und sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Beteiligungsprozessen in der Planung mitwirken.
2. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dem Prozess angemessen
Beteiligung erfolgt kontinuierlich:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umfasst alle Projektphasen bei Bau- und Planungsprojekten von der Zielfindung bis zur Umsetzung.
Beteiligung beginnt rechtzeitig:
Kinder und Jugendliche werden mit ihren Anliegen rechtzeitig und dem Zeitpunkt im Planungsprozess angemessen einbezogen. Die Kinder- und Jugendarbeit weiss, welche Form wann geeignet ist, beispielsweise die anwaltliche Vertretung durch die Kinder- und Jugendarbeit, durch Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe Kinder und Jugendliche in einem Planungsprozess oder durch die Mitwirkung junger Menschen bei der Realisierung eines Projektes.
Beteiligung auf Augenhöhe: Kinder werden mit ihren Bedürfnissen ernst genommen. Ihre altersentsprechenden Verfahrens- und Kommunikationsweisen werden respektiert.
Digitale Beteiligung: Kinder und Jugendliche werden im Rahmen ihrer Nutzung der neuen Medien angesprochen, wenn die verschiedenen Kanäle sinnvoll für eine niedrigschwellige Beteiligung eingesetzt werden können.
Digitale Beteiligung ermöglicht eine hohe Erreichbarkeit, den Einsatz von Visualisierungen und Online-Karten sowie die zeit- und ortsunabhängige Beteiligung entsprechend eigener Bedürfnisse. Auch Computerspiele, mit denen digital Städte gebaut werden können, bieten sich zur Entwicklung von Ideen an. Die pädagogische Begleitung der digitalen Beteiligung wird sichergestellt.
3. Beteiligung wird kompetent umgesetzt
Fachpersonen werden eingebunden: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen übernehmen geschulte Fachpersonen der Gemeinde. Diese können die verschiedenen Methoden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (z.B. aktivierende Interviews, Stadtteilbegehung, Autofotografie, Subjektive Landkarten) anwenden. Bei Bedarf wird die Kinder- und Jugendarbeit durch externe Fachpersonen unterstützt.
Kindern und Jugendlichen werden Beteiligungskompetenzen vermittelt: In Beteiligungsprozessen sorgt die Kinder- und Jugendarbeit für die Berücksichtigung der altersspezifischen Bedürfnisse, Interessen, Fähigkeiten und Selbstorganisationspotentiale von Kindern und Jugendlichen. Sie vermittelt ihnen die erforderlichen methodischen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen. Ihnen wird aufgezeigt, ihre Standpunkte in Aushandlungsprozessen zu vertreten und bei Projekten selbst Verantwortung zu übernehmen.
Kindern und Jugendlichen wird ihre Rolle vermittelt: Kindern und Jugendlichen wird der Grad der angestrebten Beteiligung und ihre damit verbundene Rolle (z.B. als Ideengebende, Interessensvertretende, Mitbestimmende), die damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Einflussnahme transparent verdeutlichet. Prinzipiell wird das Mitentscheiden über die Gestaltung ihrer Lebenswelt und ihre Mitwirkung bei der Realisierung von Projekten angestrebt. Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstverantwortung bei eigenen Themen und Projekten werden unterstützt und in Planungsprozesse eingebunden.
4. Kinder und Jugendliche sind informiert und haben eine Kontaktstelle
Es gibt eine niederschwellige Anlaufstelle: Für Kinder- und Jugendliche sowie Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich steht in der Verwaltung eine Kontaktstelle für das Thema Beteiligung zur Verfügung, beispielsweise Kinder- und Jugendbeauftragte.
Kinder- und Jugendanliegen sind personengebunden: Die Kontaktstelle wirkt als Impulsgeber, Vermittler, Lotse und Pate für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Verwaltung. Sie koordiniert Projekte und Prozesse, die Kinder und Jugendliche betreffen.
5. Beteiligung hat Wirkung
Veränderungsspielraum wird geschaffen: Beteiligten Kindern und Jugendlichen wird der Möglichkeitsrahmen für tatsächliche Veränderung gezeigt. Die Ergebnisse der Beteiligung fliessen nachvollziehbar in das Handeln von Politik und Verwaltung ein. Sie werden über Beschlüsse und mit den erforderlichen Ressourcen (finanziell, zeitlich, personell) auf eine verbindliche Basis gestellt. Der Ressourcenbedarf wird rechtzeitig geklärt.
Beteiligungsergebnisse werden umgesetzt: Entscheidungsprozesse und Zeithorizonte sind überschaubar. Partizipativ erarbeitete Projekte werden in einem nachvollziehbaren Zeitrahmen erarbeitet und umgesetzt. Von der Planung bis zur Umsetzung vergeht maximal ein Jahr. Bei langfristigen Vorhaben werden Teilziele formuliert und kleine Massnahmen zeitnah umgesetzt, für sichtbare Ergebnisse und Erfolgserlebnisse (z.B. eine temporäre Spielmöglichkeit für Kinder).
Kinder und Jugendliche wirken mit: Kindern und Jugendlichen werden Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Umsetzung von Projekten eingeräumt. Beispielsweise wirken Kinder bei der Gestaltung eines Spielbereichs mit oder Jugendliche organisieren sich als Verein für die Erstellung und den Unterhalt eines Treffpunkts oder einer Skateanlage. Die Kinder- und Jugendarbeit unterstützt das Engagement. Die Liegenschaftsbehörde und der Werkhof räumen Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Räumen altersgerechte Möglichkeiten ein, bei Anpassungsmassnahmen und bei der Pflege von Freiräumen mitzuwirken (z.B. Pflanzmassnahmen auf Schularealen).