DIALOG UND KOOPERATION

Die Gemeinde vertritt proaktiv ihre Haltung zu kinder- und jugendgerechten Freiräumen. Sie sensibilisiert und informiert über die Bedeutung kinder- und jugendgerechter Freiräume und die Potenziale, wenn diese vielfältig und vernetzt sind. Denn aus Nutzungsperspektive definiert sich ein Freiraum nicht durch Parzellenstrukturen und Eigentumsverhältnisse, sondern durch den gesamthaften Gebrauchswert. Attraktive Freiräume bieten abwechslungsreiche Angebote, die – gerade bei verdichteten Bauweisen – am besten parzellenübergreifend realisiert werden.

1. Die Planungsbehörde zeigt, wie es geht und berät

Die Gemeinde ist Vorbild: Die verantwortlichen Fachstellen der Gemeinde wenden die Qualitätskriterien für den Freiraum bei eigenen Freiraumprojekten selbst an. Kinder und Jugendliche werden dabei immer beteiligt. Die Beteiligung und die Umsetzung von Massnahmen wird im Jahresbudget berücksichtigt.

Qualität wird kommuniziert: Die Planungsbehörde kommuniziert die Potenziale und den vielfältigen Nutzen attraktiver Freiräume für junge Menschen. Sie stellt die Qualitätskriterien für kinder- und jugendgerechte Freiräume nach aussen dar, beispielsweise auf ihrer Webseite oder in einer Broschüre. 

Eigentümerschaften werden beraten: Die Planungs- und Bewilligungsbehörde bietet gegenüber Eigentümerschaften während des gesamten Planungsprozesses Beratung an für die Neugestaltung, Aufwertung und Weiterentwicklung von Freiräumen. Dabei setzt sie ansprechende Anschauungsbeispiele und Kommunikationsmittel ein. Sie vermittelt Fachpersonen für die Erstellung kinder- und jugendgerechter Freiräume.

2. Eine gesamthafte Betrachtung und die Koordination von Einzelprojekten ermöglicht eine Freiraumplanung mit System

Freiräume werden vernetzt und differenziert geplant. Die Planungsbehörde fördert ein differenziertes und vernetztes Freiraumangebot. Sie verfügt über Ortskenntnis und Planungskompetenz (Bauanfragen, Beratungsgespräche) und hat bei Bauprojekten das bestehende Freiraumsystem im Blick. Die Kinder- und Jugendarbeit kennt Bedürfnisse und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen und bringt dieses Wissen in die Konzeption vernetzter Angebote ein. 

Kooperation wird gefördert: Die Planungsbehörde initiiert und unterstützt parzellenübergreifende Kooperationsmöglichkeiten privater Bauherrschaften untereinander und mit Projekten der öffentlichen Hand. So ermöglicht sie bei begrenzter Flächenverfügbarkeit attraktive Freiraumlösungen mit einem vielfältigen Angebot für unterschiedliche Altersgruppen. Beispielsweise werden gemeinsame Spiel- und Begegnungsbereiche realisiert oder eine Strasse wird durch gemeinsame Parkierungslösungen zu einer Begegnungszone. Die Planungsbehörde berät und wirkt mit bei der Absicherung gemeinsamer Lösungen, beispielsweise mit der Übernahme von Investitions- und Unterhaltskosten oder mit der Absicherung über Verträge mit Grundbucheinträgen.

3. Mit Ausgleichssystemen wird Vielfalt ermöglicht

Flexible Lösungen durch Ausgleichssysteme: Falls auf einer einzelnen Parzelle keine ausreichende Bewegungs-, Begegnungs- und Spielqualität erstellt werden kann, werden Ausgleichsmassnahmen und Ausgleichszahlungen von Bauherrschaften (analog zu Ersatzabgaben für Parkierung oder Spielplätze) für die Aufwertung und Neuerstellung von öffentlichen und gemeinschaftlichen Freiräumen eingesetzt. Die Kinder- und Jugendarbeit bringt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in die Definition des Verwendungszwecks von Ausgleichsmassnahmen ein (z.B. Spielqualitäten, Pavillon, Graffitiwand). Die Gemeinde definiert verbindliche Regelungen für Ausgleichssysteme im Baureglement.

Folgekosten werden beachtet: Bei Ausgleichszahlungen sollte der Geldbetrag den durchschnittlichen Herstellungs- und Instandhaltungskosten einschliesslich der Kosten des Grunderwerbs entsprechen.