OFFENHEIT UND KONTINUITÄT
Die Gemeinde ermöglicht in der Planung und Bewirtschaftung von Freiräumen die Anpassung, Umnutzung und Veränderung durch Kinder und Jugendliche. Damit schafft sie Möglichkeitsräume der gesellschaftlichen Teilhabe. Denn die tatsächliche Gebrauchsqualität für Kinder und Jugendliche zeigt sich häufig erst nach Fertigstellung von Freiräumen in der Nutzungsphase. Während dieser ändern sich entwicklungsbedingt die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen; Aufenthaltsräume und Treffpunkte verändern und verlagern sich.
1. Freiraumqualität wird überprüft, gesichert und weiterentwickelt
Nutzungsqualität wird analysiert: Die Planungsbehörde, die Quartierarbeit, Siedlungscoaches oder die Jugendarbeit initiieren partizipative Analysen für öffentliche und private Freiräume unter Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer. Für private Freiräume gelingt dies am besten auf Quartierebene, im Zuge eines Freiraumkonzepts oder auf der Basis einer Handlungsgrundlage wie einem Leitbild.
Freiräume werden weiterentwickelt: Bei Projekten werden kurzfristig (z.B. mobile, temporäre Massnahmen), mittel- und langfristige Massnahmen (Projekte mit höherem Planungs- und Abstimmungsaufwand) definiert und die Verantwortlichkeiten abgestimmt.
2. Selbstinitiierte Nutzungen mit Wirkung werden unterstützt
Kleine Projekte mit grosser Wirkung werden schnell realisiert: Die Planungsbehörde, die Quartierarbeit oder die Jugendarbeit unterstützen Initiativen von Vereinen, Kindern oder Jugendgruppen für selbstorganisierte Projekte mit positiver Wirkung auf ihre Altersgruppe, beispielsweise die Installation von Basketballkörben auf Schulhöfen, die temporäre Nutzung von Parkplätzen oder Strassen, die Installation mobiler Anlagen wie Skateelementen oder die Organisation von Quartierfesten. Die Bauverwaltung regelt die zeitnahe Bewilligung. Die Gemeinde verfügt über ein Budget, mit dem Massnahmen in Eigeninitiative und Eigenverantwortung unterstützt werden.
Die Chancen temporärer Nutzungen nutzen: Bei Zwischen- und Umnutzungen fördert die Planungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendarbeit die Einbindung von Kindern und Jugendlichen. Sie kontaktiert Eigentümerschaften und informiert sich über Möglichkeiten, dass Kindern und Jugendlichen Flächen für eigene Projekte zur Verfügung gestellt werden können. In vertraglichen Vereinbarungen mit privaten Eigentümerschaften kann die Gemeinde die Übernahme von Betrieb und Unterhalt für Zwischennutzungen regeln.
3. Kinder und Jugendliche werden im Freiraum akzeptiert
Gute Regeln schaffen Klarheit für Alle: Nutzungsregelungen für private Siedlungen, öffentliche Räume wie Pärke oder Schulen fördern das Zusammenleben, Toleranz und Rücksichtnahme. Die Nutzungsregeln werden von den Verantwortlichen (Eigentümerschaften, Verwaltungsstellen, Hauswartunternehmen) gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ausgehandelt und klar und freundlich formuliert. Zu den Regeln gehört beispielsweise, dass Nutzungskonflikte aktiv gelöst werden unter Kindern, Eltern, Anwohnenden oder weiteren Nutzungsgruppen. Qualifizierte Ansprechpersonen zur Konfliktlösung wie Siedlungscoaches oder geschulte Hauswartinnen und Hauswarte sind den Kindern und Jugendlichen bekannt. Auch Fachpersonen der Sozialen Arbeit in der Gemeinde können solche Prozesse temporär begleiten (siehe Anschauungsbeispiel kinder- und jugendfreundliche Hausordnung).
Begegnung und Aktivitäten werden unterstützt: Initiativen, die Begegnung und gemeinschaftliche Aktivitäten in privaten und öffentlichen Freiräumen fördern, wie mobile Spielaktionen und -animationen in Siedlungen oder auf Schulhöfen werden aktiv unterstützt. Vereine, Gruppen, Institutionen, die Freiräume bespielen, werden miteinander vernetzt.