FREIRÄUME ERMÖGLICHEN SOZIALES ZUSAMMENLEBEN. AUCH UNBEOBACHTET UND KONSUMFREI
1. Freiräume sind zugänglich für alle
Öffentliche Freiräume ermöglichen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen.
Gemeinschaftliche private (einer Siedlung zugeordnete) Freiräume sind offen für die Bewohner:innen sowie Besucher:innen. Zum Beispiel sind keine Schilder oder Zäune vorhan-den, die den Zutritt verweigern. Kinder können so ohne Umwege andere Kinder besuchen.
Hauptspiel- und Aufenthaltsbereiche sind barrierefrei gestaltet.
2. Die infrastrukturelle Ausstattung ermöglicht vielfältige Begegnungen ohne Konsumzwang
Die Ausstattung und Möblierung von Freiräumen entsprechen den Ansprüchen verschiedener Nutzungsgruppen (Senior:innen, Kinder, Jugendliche etc.). Nutzungsgruppen können dadurch zeitweise auch ungestört verweilen.
Die Ausstattung trägt bei zum Verweilen und Beobachten, zum Treffen und Reden sowie zu gemeinsamen Aktivitäten, beispielsweise Tische und Bänke, Trinkbrunnen. Sitzgelegenheiten sind vielfältig (auch für Gruppen): beispielsweise Baumstämme, mobile Stühle, Treppen, Mauern. Eine Wiese oder ein Gemeinschaftsplatz mit Grillstelle, Pingpong oder zum Boule-Spielen ermöglicht die gemeinsame Aktivität und Interaktion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
An publikumswirksamen Orten sind Treffpunktmöglichkeiten vorgesehen, die Jugendlichen auch als Repräsentationsräume dienen, beispielsweise Sitzgelegenheiten an Einkaufsläden, Bibliotheken. Haltestellen (Bus, Bahnhof) können multifunktional als Treffpunkte dienen.
Es sind genügend Abfalleimer und speziell im Wohnumfeld sind für alle zugängliche Wasserhähne vorhanden. In zentralen Freiräumen gibt es Toiletten. Es gibt ausreichend Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Fahrräder und Trottinets.
Räume zum Aufenthalt sind angemessen vor Witterungseinflüssen geschützt. Es gibt beschattete und besonnte Spiel- und Aufenthaltsbereiche; Hitzeinseln werden vermieden. Erdgeschosse werden, wo möglich, für Begegnungs- oder Freizeitmöglichkeiten vorgesehen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten oder mit der Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde oder mit kommerziellen Anbietern.
3. Es wird auf eine konflikt-vermeidende Raumordnung geachtet
Teilräume und infrastrukturelle Ausstattung werden so angeordnet, dass Nutzungskonflikte und Verdrängung möglichst vermieden werden.
Funktionale Teilräume werden klar getrennt (z.B. Sport und Rückzug durch Hügel oder Pflanzungen), sodass eine störungsfreie Abfolge von Sport, Spiel und ruhiger Erholung möglich ist.
Kleinkinderbereiche im Wohnumfeld sollten in der Nähe von Hauseingängen sein. Kinderbereiche sollten an sicher erreichbarer Lage sein.
4. Klar definierte Öffentlichkeitsgrade fördern Verhaltenssicherheit
Freiräume verfügen über eine klare Zonierung öffentlicher, gemeinschaftlicher und privater Bereiche. Das fördert die Verhaltenssicherheit und vermindert Konflikte.
Die Zonierung ist durch eine sinnstiftende Gestaltung der Übergänge leicht erkennbar, beispielsweise durch einen Belagswechsel, eine Niederhecke, eine Sitzmauer oder einen Pavillon.
5. In Freiräumen gelten kinder- und jugendfreundliche Regeln
Nutzungsregeln zeigen, dass Kinder und Jugendliche in Freiräumen akzeptiert sind. Unkontrolliertes, unbegleitetes Treffen von Peers wird ermöglicht.
Die zeitliche Nutzungsflexibilität (Tageszeiten, gleichzeitig) wird mitgedacht. Was am Abend stört, stört nicht am Tag. Beispielsweise Skaten ist in öffentlichen Räumen nicht grundsätzlich verboten, nur weil es am Abend stört (Lärm).
Die Benutzung von Schul- und Pausenplätzen ausserhalb des Unterrichtes wird ermöglicht. Sportanlagen sind ausserhalb der Vereinstrainingszeiten für alle offen.
Nutzungsregeln sind offen für Spiel und Sport. Kleinräumige Veränderungen durch Kinder und Jugendliche mit gestaltbarem Material werden zugelassen. Nutzungsspuren wie Kreidemalen oder Trampelpfade werden toleriert.